Elterninformationen zum Umgang mit der Corona-Krise

Veröffentlicht am 12.03.2020

Anbei einige Informationen zu schulischen Entscheidungen in der Corona-Krise

 

Schulbetrieb / Schulschließungen

Generell findet der Unterricht und alle schulischen Veranstaltungen (Klassenarbeiten, mündliches Abitur, Unterrichtsgänge u.a.) planmäßig statt. Über eventuelle Schulschließungen entscheidet im begründeten Fall die Kreisverwaltung als Schulträger und das anhängige Gesundheitsamt. Sollte von diesen die Schule geschlossen werden, darf kein Schüler mehr zur Schule kommen. Wenn jedoch eine Schülerin oder ein Schüler zur Schule käme, würde er von einem Mitglied der Schulleitung nach Hause geschickt werden bzw. die Abholung organisiert werden.

Um die Kommunikation sicherzustellen, geben Sie in den nächsten Tagen über den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin eventuelle Änderungen in der Erreichbarkeit (Telefon, Email) an. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden das auch einfordern und erfragen. Zudem ist durch das Bildungsministerium und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angewiesen, dass im Falle einer Schulschließung Übungen u.a. auf elektronischem Wege versendet werden, um den Fortlauf des Unterrichts so gut wie möglich zu gewährleisten.

Zudem verlautbart das zuständige Ministerium, dass im Falle von Schließungen keine Nachteile für Schülerinnen und Schüler entstehen, wenn die Schule entsprechend dem o.g. Vorgehen geschlossen wird.

 

Schulfahrten / Exkursionen

Schulfahrten in vom Robert-Koch-Institut ausgewiesene Risikogebiete werden durch die Schule abgesagt. Anfallende Stornierungskosten werden durch das Land Rheinland-Pfalz getragen. Allerdings kann die Abwicklung und Abrechnung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Zudem besteht ein generelles Buchungsverbot für weitere Fahrten und Exkursionen bis zum 30. April 2020. Alle anderen Schulfahrten finden planmäßig statt.

Gleichzeitig ist die Schule angewiesen, den pädagogischen Nutzen und das Risiko von Fahrten verstärkt einzuschätzen und gegeneinander abzuwägen.

Für den schulischen Wandertag der IGS Hermeskeil wurde durch die Schulleitung festgelegt, dass der Große Wandertag am 28. April 2020 als reiner Wandertag stattfindet, an dem keine Exkursionen mit dem Bus o.ä. stattfinden, sondern an dem gewandert wird.

 

Krankmeldungen

Die Schule bittet nochmals im Falle von Erkrankungen mit Erkältungscharakter die Kinder zu Hause zu lassen, bis endgültig geklärt ist (durch einen Test/Nachweis oder das Verstreichen der Inkubationszeit von 14 Tagen), dass es sich nicht um eine Infektion mit dem Corona-Virus handelt.

 

 

Bitte beachten Sie auch die bisherigen Informationen zu dem Umgang mit dem Corona-Virus

Informationen zum Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus

Aktuelle Elterninformation zum Coronavirus (Stand 6.3.2020)

 

 

Weitere Informationen Folgen ggf.

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