Fahrtenkonzept

Gemäß Konferenzbeschluss vom 05.10.2022

 

1.      Fahrten und Fahrtzyklus

Drei verbindliche Fahrten werden durchgeführt, nämlich Fahrten in

  • Klasse 6 (Anfang des Schuljahres, es besteht keine Pflicht zu einem gemeinsamen Termin)
  • Klasse 9 (Ende Schuljahr), Zeitpunkt inkl. Begründung s.u.
  • Klasse 12 (Ende Schuljahr), Zeitpunkt inkl. Begründung s.u.

 

Die Fahrten in Klassenstufe 6 sind als Einzelfahrten durchzuführen, weil das Ziel in der Stärkung der Klassengemeinschaft liegt. Begründete Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Schulleiterin/dem Schulleiter möglich. Ab Klasse 9 können Fahrten auch klassen- bzw. stammkursübergreifend geplant und durchgeführt werden. Das Klassenprinzip ist hier, auch aufgrund des Kurssystems in Mittel- und Oberstufe im schulischen Alltag nicht mehr von so großer Relevanz, als dass hieraus eine Verpflichtung zur Einzelklassenfahrt besteht. Mit dieser Möglichkeit wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass Klassen und Kurse auch einzeln fahren können.

Die Klassenstufen 9 und 12 fahren zeitlich parallel. Der angestrebte regelmäßige Zeitpunkt für diese Fahrten ist nach Himmelfahrt/vor Pfingsten, hier liegt nur eine ganze, fünftägige Woche dazwischen; diese Fixierung soll durch Vorhersehbarkeit frühe Buchungen ermöglichen (bei klassenübergreifenden Fahrten nach Absprache), gleichzeitig den schulischen Kalender durch Routinisierung entlasten.

 

     Kosten

Die Kosten unserer Fahrten, die vor dem Hintergrund des oben Dargestellten zu bewerten sind (vgl. Vorwort, Abschnitt a), waren bisher schon hoch. Daher werden diese für die Fahrt in Klassenstufe 6 lediglich moderat um 20,00€ auf 150,00€ angehoben, für die Fahrten in Klassenstufe 9 und 12 bleiben sie erhalten. Für alle Fahrten gilt nunmehr, dass mit Zustimmung aller Eltern das Maximalbudget um 10% erhöht werden kann.

Klasse 6:    150,00 inkl. Halbpension (plus 10% bei Zustimmung aller Eltern)

Klasse 9:    350,00 inkl. Frühstück (plus 10%, s. oben)

Klasse 12:   400,00 inkl. Frühstück (plus 10%, s. oben)

Kosten für Lehrkräfte werden über Freiplätze oder Umlage auf alle Schüler übernommen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, da dem Beamten für die Ausübung seines Dienstes keine Kosten auferlegt werden können. Sofern Lehrkräfte Erstattungen aus dem Landesreisekostengesetz erhalten, fließen diese über die Gesamtabrechnung der Fahrt anteilig an die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zurück.

Für alle Fahrten ist das Einverständnis der Eltern nötig. (Formulierung: Mit der Kenntnisnahme erkläre ich mich zur Übernahme der Kosten bereit.)

 

 

     Ziele und pädagogische Ziele

Es ist darauf zu achten, dass innerhalb der Fahrten bzw. fahrtenübergreifend (auf eine Klasse blickend) alle Lernbereiche (Kultur, Sprache, Sport, Gesellschaft) abgedeckt werden. Es gilt vorrangig das Prinzip des Lernens am anderen Ort und nicht das Freizeitprinzip.

 

2.      Exkursionen

Die Anmeldung zu Exkursionen erfolgt zeitlich ohne Befristung als Beantragung bei der Leitung der Mainzer Studienstufe (MSS) und der Leitung der Mittelstufe (Sek. I). Ein Aushang über genehmigte Exkursionen schafft Klarheit entlang der Jahrgänge; die Schulleitung hält sich die Ablehnung von beantragten Exkursionen offen.

Die Kosten über die Jahrgänge bzw. für die Schüler sollen im Blick behalten werden, soziale Exklusion und Härten soll vermieden werden; eine Obergrenze wird nicht definiert. Für alle Fahrten ist das Einverständnis der Eltern nötig. (Formulierung: Mit der Kenntnisnahme erkläre ich mich zur Übernahme der Kosten bereit.)

Die in Punkt 3 definierten Modalitäten zur Zahlung und Buchung gelten auch für Exkursionen.

      Ziele/pädagogische Ziele bei Exkursionen

Es ist darauf zu achten, dass innerhalb der Fahrten bzw. fahrtenübergreifend alle Lernbereiche (Kultur, Sprache, Sport, Gesellschaft) abgedeckt werden. Es gilt das Prinzip des Lernens am anderen Ort (nicht das Freizeitprinzip). Bei Exkursionen ist unser Standort in der Grenzregion mitzudenken.

 

3.      Zahlungsmodalitäten und Buchungsvorgang

Es wird folgendes Prozedere gelten:

Gem. den Ausführungen des Vorworts (Abschnitt b) gilt für alle zukünftigen Planungen von Fahrten und Exkursionen:

  • Vorabinformation zur Reise und zum Maximalpreis gem. Konzept ergehen rechtzeitig an die Schülerinnen und Schüler sowie an die Eltern. Bei Klassenfahrten werden die Eltern rechtzeitig informiert (die neuen 5. Klassen werden jeweils mit Anmeldung über die entsprechenden Regularien informiert).
  • Das Einsammeln des Komplettbetrages gem. Konzept der Eltern ist so rechtzeitig vorher abzuschließen, dass eine verbindliche Buchung erst erfolgt, wenn der Komplettbetrag für die organisierenden Lehrkräfte komplett verfügbar ist. Eine Ratenzahlung ist nicht vorgesehen.
  • Gebucht werden Leistungen für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern vollständig und fristgerecht gezahlt haben, alle anderen bleiben für den Zeitraum der Reise unentschuldigt zu Hause.
  • Eine Abrechnung nach der Reise erfolgt durch die organisierenden Lehrkräfte mit ggf. Rückerstattung der Differenz zwischen Maximalpreis gem. Konzept und tatsächlichem Reisepreis.
  • Bei der Buchung wird der Abschluss einer für Schulfahrten ausgelegten Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen (spezielle Versicherungstatbestände: Schulwechsel, Klassenwiederholung, ggf. Ausfall aufgrund behördlicher Anweisung).

 

 

 

4.      Weitere Hinweise

Es wird jeweils zu prüfen sein,

  • ob durch die Wahl der Destinationen dem Sparsamkeitsgebot entsprochen werden kann,
  • ob Förderprogramme oder Zuschüsse von Institutionen für die Programmgestaltung und Finanzierung der Fahrten und Exkursionen genutzt werden können,
  • ob die Nutzung des ÖPNV (Deutsche Bahn, ÖPNV) nicht eine kosteneffiziente Transportmöglichkeit ist, die darüberhinausgehend noch im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll und Lernmomente für die Schülerinnen und Schüler bereithält (Agieren im ÖPNV: Verhalten, Orientierung usw.).

Sofern Fahrtkosten durch die Eltern nicht zu finanzieren sind, gelten die entsprechenden Regelungen der Sozialgesetzgebung, v.a. die Notwendigkeit, entsprechende Hilfen durch das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen. Darüber hinaus (aber erst dann) ist eine anderweitige Unterstützung über die Klassenleitung bei der Schulleitung zu erfragen. Eine Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler durch den Förderverein ist nicht vorgesehen.

 

Schülerinnen und Schüler, die eine Klassenstufe wiederholen (freiwillig oder aufgrund einer Nichtversetzung), können im Rahmen der Kapazitäten an einer Klassenfahrt oder Kursfahrt teilnehmen. Tun sie dies nicht, werden sie von der Teilnahmepflicht befreit, ohne dass die entsprechenden Abwesenheitszeiten als unentschuldigt gewertet werden.

 

5.      Besonderheit Skifahrten

Für Schülerinnen und Schüler im Leistungskurs Sport ist die Skifahrt notenrelevanter Bestandteil des Unterrichts und damit verpflichtend. Alle Regelungen bzgl. der Buchung usw. gelten entsprechend.

 

Die Skifreizeit in der Mittelstufe ist als freiwillige Fahrt langjährige Tradition an der Schule. Für sie gilt:

  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Die Zahlungsmodalitäten gelten entsprechend des hier vorgelegten Konzepts.

 

6.      Übergangsbestimmungen

Fahrtrhythmus (Perspektive Schuljahr 2022/23)

Klasse 5         - neues Konzept; Fahrt Beginn 6

Klasse 6         - Fahrt in 6 (Abweichung, weil am Schuljahresende) gebucht, dann wieder Fahrt in Klasse 9

Klasse 7         - Fahrt in 7 (Abweichung) gebucht, dann wieder Fahrt in Klasse 9

Klasse 8         - Fahrt in Klasse 9

Klasse 9         - Fahrt in Klasse 9 gebucht, dann wieder ggf. (wg. Abgängern) in Klasse 12

Klasse 10       - Fahrt in Klasse 10 (Abweichung), dann wieder ggf. (s.o.) in Klasse 12

Neue MSS11 - Fahrt in Klasse 12

Neue MSS12 - Fahrt in Klasse 12 (Abweichung, Termin)

Neue MSS13 - Fahrt in Klasse 12 durchgeführt

 

Zahlungsmodalitäten

Für jede neu zu buchende Fahrt/Exkursion gilt die hier genannte Regelung, wonach die Buchung erst mit vollständiger Zahlung erfolgt und die Nichtzahlung zur Nichtteilnahme führt.

 

7.      Abweichungen vom Konzept

Über Abweichungen entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter nach Beratung mit der Schülervertretung und dem Schulelternbeirat.