Fahrtenkonzept
SCHULPORTFOLIO-BASISDOKUMENT
GRUNDSÄTZE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON SCHULFAHRTEN
(SCHULFAHRTENKONZEPT)
1. Grundsätze
Schulfahrten sind Fahrten, mit denen Bildungs-und Erziehungsziele verbunden sind. Sie sind fester Bestandteil des Schulprogramms der IGS Hermeskeil. Die Organisation und Durchführung von Schulfahrten erfolgt durch Absprache der Klassenleiter/innen auf der Grundlage der folgenden Vorgaben:
- alle Fahrten eines Jahrgangs sollen möglichst zeitnah zueinander stattfinden, die außerunterrichtlichen Angebote sollen über alle Klassenstufen verteiltsein,
- der Unterrichtsausfall durch die Abwesenheit der Lehrkräfte soll nach Möglichkeit minimal gehalten werden;
- es sollen möglichst keine Teillerngruppen zurückbleiben.
Bei der Vorbereitung, Planung und Nachbereitung von Schulfahrten sind die Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich zu beteiligen, damit sie eigene soziale und organisatorische Erfahrungen sammeln und verantwortliches Handeln lernen. Dabei ist sicherzustellen, dass die geschlechtsspezifischen Interessen und Wünsche sowohl von Schülerinnen als auch von Schülern bei der Planung und Vorbereitung einbezogen werden.
Rechtzeitig vor Beginn der mehrtägigen Fahrten werden die Erziehungsberechtigten umfangreich und ausführlich über Ziele, Inhalte, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten unterrichtet. Sie genehmigen die Teilnahme ihres Kindes und informieren die Fahrtenleiter/innen ggf. über mögliche gesundheitliche Einschränkungen.
Schulfahrten sind wirtschaftlich und unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu planen und durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen ist. Für begleitende Lehr- und Aufsichtspersonen sind nach Möglichkeit Freiplätze auszuhandeln.
Schulfahrten sind nach der Erklärung durch den Schulleiter verbindliche Schulveranstaltungen. Für die Schülerinnen und Schüler besteht daher Teilnahmepflicht.
Bei grobem Fehlverhalten können Schülerinnen und Schüler vom Klassenlehrer vor und während der Schulfahrt ausgeschlossen werden. Bei Abbruch der Fahrt muss der Schüler auf Kosten der Eltern oder im Falle der Volljährigkeit auf eigene Kosten zurück geschickt werden. Die Beteiligten sind vor Beginn der Veranstaltung hierüber zu informieren.
2. Klassenfahrten, Studienfahrten und Schullandheimaufenthalte mit der Klassengemeinschaft
In der Regel werden die Erziehungsberechtigten spätestens 6 Monate vor der Fahrt umfangreich und ausführlich über Ziele, Inhalte, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten bzw. Schullandheimaufenthalte unterrichtet. Die Klassenelternversammlung stimmt über die Durchführung und das Fahrtziel in geheimer Abstimmung ab. Alle Anschreiben der Fahrtenleiter/innen an die Eltern sind zunächst der Schulleitung vorzulegen. In den Anschreiben sind eindeutige Formulierungen bezüglich ei¬nes möglichen Reiserücktritts und der trotzdem anfallenden Reisekosten zu wählen. Die Eltern sind ausdrücklich auf die Möglichkeiten von Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen hinzuweisen. Der Haftpflichtversicherungsschutz ist zu überprüfen.
Die für Klassen- und Studienfahrten anfallenden Reisekosten sind nach Möglichkeit nur auf für diesen Zweck einzurichtende Giro- oder Sparkonten einzuzahlen. Diese Konten sind durch die Klassenleiter/innen oder die Klassenelternvertreter/innen mit einem Kennwort einzurichten (z.B. „Klassenfahrt nach Berlin“). Etwaige Zuschüsse und Erstattungen Dritter sind ebenfalls auf diese Konten einzuzahlen.
Die Klassen- und Studienfahrten sind der Klassenelternschaft gegenüber abzurechnen. In der Regel sollte dies durch eine Auflistung der Einnahmen und der einzelnen Ausgaben in Form eines Elternbriefes geschehen. Die Abrechnungsbelege sind dem zuständigen Schulleitungsmitglied vorzulegen und im Schulsekretariat zur Einsichtnahme aufzubewahren.
Wenn der Höchstbetrag überschritten werden sollte, muss die Klassenelternversammlung in geheimer Wahl einstimmig ihr positives Einverständnis geben. Danach erfolgt die Antragsstellung beim Schulelternbeirat.
Fahrten, an denen Schüler/innen freiwillig teilnehmen können, unterliegen keiner Kostenregelung.
Klassen-und Studienfahrten sowie Schullandheimaufenthalte, die die nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllen, sind dem Schulelternbeirat spätestens 5 Monate vor Fahrtbeginn zur Genehmigung vorzulegen:
KSt | Anzahl | Tage | Zeitpunkt | Zielorte | Inhalte | € / Schüler |
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5-6 | 1 | 3 | 2. Halbjahr |
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Max. 130 einschließlich VP, Eintrittsgelder und Fahrt. |
9 | 1 | 5 | Ende des Schuljahres |
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Max. 350 einschließlich HP, Eintrittsgelder und Fahrt. |
7-10 | (1) | (9) | Sommerferien |
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freiwillige Teilnahme |
7(*) | (1) | (3) |
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Max. 130 einschließlich VP, Eintrittsgelder und Fahrt. |
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8 |
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11 | 1 | 5 (6/7) | Ende des Schuljahres bei möglicher Parallelität zu den anderen Fahrten | in Deutschland sowie im europäischen Ausland | Studienfahrt anknüpfend an einen Inhalt der Leistungskurse; sollte der Profilkurs auch Stammkurs sein, dann Fahrt, bei der der Profilbereich geschärft werden kann |
Max. 400 inkl. Fahrt, HP, Übernachtung, Eintritt (+max. 10% in begründeten Fällen und bei Vorhandensein der Zustimmung aller Eltern und des SEB) |
(*) Die Fahrt Klasse 7 ist nicht verpflichtend, vielmehr soll sie als pädagogisches Instrument, z. B. nach einem Wechsel der Klassenleitung oder bei anhaltender Notwendigkeit sozialintegrativer Maßnahmen eingesetzt werden.
3. Sonstige Fahrten, insbesondere Tagesfahrten
Bei Fach- und Tagesfahrten ist ein Höchstsatz von € 50,-pro Schüler und Schuljahr für Fahrtkosten und Eintrittsgelder nicht zu überschreiten. Die Klassenleiter sind vorab über den voraussichtlichen Gesamtbetrag zu informieren. Die Fahrtenziele sind im Anhang des Klassenbuchs zu dokumentieren.
Fahrten, an denen Schüler/innen freiwillig teilnehmen, unterliegen keiner Kostenregelung, sofern die Erziehungsberechtigten rechtzeitig, umfangreich und ausführlich über Ziele, Inhalte, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten unterrichtet wurden.
Fahrten, die die nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllen, sind dem Schulelternbeirat zur Genehmigung vorzulegen:
KSt | Anzahl | Max. Tage | Fächer | Zielorte | Inhalte | Hinweise |
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9 | 1 | 1 | Sozialkunde | BIZ Trier |
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(1) | (1) | Geschichte | Verdun |
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Freiwillige Teilnahme | |
10 | (1) | (1) | Deutsch | Trier, Saarbrücken, Mainz |
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5-10 | 1 | 1 | Alle | Außerschulische Lernorte in RP oder im SL |
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5-10 | (1) | (3) | Musik | DJH RP oder SL |
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Freiwillige Teilnahme |
(1) | (1) | alle | Freizeitpark |
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Freiwillige Teilnahme in der Unterrichtsfreien Zeit | |
7-10 | (1) | (1) | Französisch | Paris oder eine nahegelegene frz. Stadt |
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Freiwillige Teilnahme |
(1) | Französisch | Rombas |
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(1) | alle | Comenius- Partnerschulen |
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(1) | (3) | Englisch | London |
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11 | 1 |
1
Großer Wandertag |
Stammkurse | realistisch an einem Tag zu fahren |
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50 € pro Schüler und Schuljahr sind nicht zu überschreiten. |
12-13 | max. 1/Kurs | realistisch an einem Tag zu fahren |
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Die Schulleitung hält die Kosten im Blick. Ein Aushang im Lehrerzimmer verschafft Überblick über Exkursionen und Teilnehmer. |