Handlungsempfehlung Corona

Veröffentlicht am 01.12.2021

Liebe Eltern,

da uns in letzter Zeit häufiger Fragen zum Verhalten und zum Schulbesuch bei Coronaverdachtsfällen ereilen, hier einige Hinweise:

 

1. positiver Selbsttest in der Schule

→ Verdachtsfall

Die Schule lässt die Kinder und ggf. die Geschwisterkinder abholen. Nach Vorlage eines offiziellen Negativtests kann das Kind und ggf. die Geschwister wieder zur Schule.

 

2. positiver Selbsttest zu Hause

→ Verdachtsfall

Hier informieren Sie bitte die Schule unter Nennung des letzten Anwesenheitstages des betroffenen Kindes. Das Kind und ggf. Geschwister können nicht zur Schule, bis ein offizieller Negativtest vorliegt.

 

3. positiver Selbsttest eines im Haushalt lebenden Angehörigen

→ Verdachtsfall

Hier informieren Sie bitte die Schule unter Nennung des letzten Anwesenheitstages des betroffenen Kindes unserer Schule. Das Kind und ggf. Geschwister können nicht zur Schule, bis ein offizieller Negativtest vorliegt.

 

4. positiver PCR-Test eines Schulkindes unserer Schule

→ Coronafall

Hier informieren Sie bitte die Schule unter Nennung des letzten Anwesenheitstages des betroffenen Kindes unserer Schule. Das Kind kann nicht zur Schule, bis die durch das Gesundheitsamt verfügte Quarantäne vorbei ist. Geschwisterkinder bleiben ebenso zu Hause.

 

5. positiver PCR-Test eines im Haushalt lebenden Angehörigen

→ Verdachtsfall

Hier informieren Sie die Schule unter Nennung des letzten Anwesenheitstages des Kindes unserer Schule. Die Kinder bleibt zu Hause.

 

6. positiver Selbsttest eines Menschen, mit dem man in engem Kontakt gestanden hat

→ Verdachtsfall

Hier informieren Sie die Schule unter Nennung des letzten Anwesenheitstages. Das Kind und ggf. Geschwisterkinder bleiben zu Hause, bis die Kontaktperson einen offiziellen negativen Test hat. Sollte der Kontakt einen offiziellen positiven Test haben, müssen der Schüler/die Schülerin und ggf. die Geschwisterkinder ebenso einen offiziellen Test (Schnelltest an offizieller Stelle) machen, um – bei negativem Ergebnis – die Schule zu besuchen.

 

7. positiver PCR-Test eines Menschen, mit dem man in engem Kontakt gestanden hat

→ Verdachtsfall

Hier informieren Sie die Schule unter Nennung des letzten Anwesenheitstages. Das Kind und ggf. Geschwisterkinder bleiben zu Hause. Nach Ablauf von 5 Tagen kann ein offizieller negativer Test (offizieller Schnelltest) vorgezeigt werden, um wieder zur Schule zu gehen.

 

Dies gilt auch in allen Fällen, in denen Schüler oder Angehörige geimpft sind. Die hohe Anzahl an Impfdurchbrüchen veranlasst uns hierzu, um die Schülerinnen und Schüler zu schützen, die sich noch nicht impfen können (5. und 6. Klasse).

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