Beginn des Präsenzunterrichts ab der Klassenstufe 9 zum 4. Mai 2020

Veröffentlicht am 29.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am 4. Mai 2020 nimmt die Schule wieder ihren Präsenzbetrieb für die Klassenstufen 9 bis 12 auf. Hierzu ergehen vorweg folgende Hinweise:

Allgemein

Die derzeitige Lage erfordert von allen an der Schule Beteiligten ein höchstes Maß an Verantwortung und Umsicht. Nur so kann es gelingen, Infektionen und Übertragungen des neuartigen Coronavirus zu verhindern und Gefahren für Gesundheit und Leben zu minimieren. Am ersten Schultag erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Belehrung bzgl. des neuen Stundenplans, der neuen Schul- und Pausenregelungen, der Abwesenheitsregelung und der Hygienevorschriften. Diese Belehrung wird im Klassenbuch aktenkundig gemacht.

Stundenplan/Organisation

Der Stundenplan ändert sich durch die Notplanung der Schule. Dies ist notwendig, da nicht alle Klassen im Haus sind, diese geteilt werden müssen; ebenso sind nicht alle Kolleginnen und Kollegen im Haus. Änderungen betreffen:

  • die Unterrichtsverteilung, d.h. die Zuordnung von Lerngruppen zu den Fachlehrern
  • die Unterrichts- und Pausenzeiten,
  • die Stundentafel, d.h. nicht alle Fächer werden angeboten, dies kann auch von Klasse zu Klasse bzw. zwischen den Jahrgängen variieren,
  • die Raumverteilung,
  • die Ganztagsschule und Arbeitsgemeinschaften, die nicht stattfinden,
  • die Wochenrhythmisierung, d.h. die Frage, ob der Unterricht wöchentlich oder zweiwöchentlich stattfindet.

Die Gründe für diese Änderungen liegen in den Hygiene- und Schutzvorschriften. Inwiefern sich diese Änderungen auf die Noten- und Zeugniserstellung auswirken, ist derzeit noch unklar. Es bleibt bei der Aussage der Landesregierung, dass schulische Nachteile durch die Corona-Pandemie nicht eintreten werden. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Anspruch auf besondere schulische Ergebnisse, die nicht in einem Zusammenhang mit der schulischen Leistung stehen.

Der neue Stundenplan gilt ab 4.5.2020.

Die Fächer Projekt (außer Klasse 8), KL, und Sport sind in den Klassen 5-8 entplant.

Neue Aufteilung im Schulgebäude

Die Schülerinnen und Schüler der MSS arbeiten in den Gebäudeteilen F und D. Für die Freistunden stehen freistehende Räume zum Aufenthalt zur Verfügung, die ebenso entlang der Abstandsvorgaben bestuhlt sind. Eine Aufsicht findet hier nicht statt.

Die Stufen 11 und 12 verteilen sich wie folgt:

MSS 11                F-Gebäude

MSS 12                D-Gebäude

Die Klassen 9 und 10 verteilen sich wie folgt:

10a A205

9a A206

10 b A213

9b A210

10c A006

9c A001

10d C002

9d C004.

Zusammen mit den versetzen Pausen (siehe unten) sollen somit Kollisionen auf den Fluren verhindert werden. Zudem wird erwartet, dass sich die jeweils verschiedenen Jahrgänge weniger kennen und daher nicht durchmischen. Wir werden die Flurtüren geschlossen halten, damit keine Bewegungen zwischen den Trakten stattfinden. Fluchtmöglichkeiten bleiben bestehen.

Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der kleinen Pausen den Unterrichtsraum nur beim Toilettengang. Ansonsten bleiben sie im Klassenraum und dort auf ihren Plätzen gem. Sitzplan. Bei den großen Pausen ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler den Raum im angemessenen Abstand verlassen, von vorne nach hinten, d.h. zunächst die erste Sitzreihe bei der Tür beginnend, dann die zweite Sitzreihe usw. Auch somit soll der Abstand sichergestellt werden.

Pausen versetzt 1/3 und 2/4

Die Pausen finden versetzt statt: Klassenstufe 9 und 12 haben nach der ersten und der dritten Stunde eine große Pause, Klasse 10 und 11 nach der zweiten und vierten Stunde. Es wird klingeln.

Die Unterrichtszeiten sind verändert, damit die versetzten Pausen realisiert werden können:

Unterrichtszeiten

7.50 – 8.35

8.45 – 9.30

9.40 – 10.25

10.35 – 11.20

11.30 – 12.15

12.15 – 13.00 (die Sek. I hat generell nur bis zur 5. Stunde Unterricht)

Regenpausen wird es nicht geben. Ausnahmen bei Starkregen sind davon unberührt. Wir bitten darum, ggf. einen Schirm mitzubringen.

Zugänge zur Schule

Die Zugänge zur Schule sind verändert. MSS 11 ist im F-Gebäude und nutzt dann den oberen Hof und wird dort über die Seiten des F-Gebäudes Zugang erhalten, nicht über das MSS-Foyer. MSS 12 ist im D-Gebäude und nutzt den unteren Hof und wird Zugang über den Eingang D erhalten, nicht über das MSS-Foyer. Die Klassen 9a und b, 10 a und b werden über den Haupteingang ins Gebäude A Eingang erhalten, die 9c und d, 10 c und d gehen über den unteren Hof an der Tischtennisplatte Ins Gebäude und am Radio Woodstock heraus. Das gilt bei Schulbeginn und bei den Pausen. Das Entgegenlaufen von Schülerinnen und Schülern soll so verhindert werden. (s. auch Laufwege)

Pausenzuordnung

9 a und b oberer Hof                                   9 c und d unterer Hof

10 a und b oberer Hof                                 10 c und d unterer Hof

MSS 11 oberer Hof                                       MSS 12 unterer Hof

Die Pausen werden versetzt stattfinden. In den Pausen müssen sich die Schülerinnen und Schüler an die Hygieneregeln, die Maskenpflicht und das Abstandsgebot halten. Ein Pausenverkauf findet nicht statt.

In den Pausen werden vor allem v.a. die Toilettenanlagen überwacht und wir versuchen, Schüleransammlungen zu unterbinden. Es sollten niemals mehr als 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf den Toilettenanlagen sein.

Der Unterricht in der Sekundarstufe I endet nach der 5. Stunde. Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto abgeholt werden, nicht auf dem Schulhof warten, sondern sich auf dem Gehweg in der Schulstraße abholen lassen. Eltern, die ihre Kinder abholen, dürfen nicht in das Schulgebäude bzw. auf das Schulgelände. Ansonsten gilt auch hier der Aufsicht über das Abstandsgebot ein besonderes Augenmerk. Eine Busaufsicht nach der 6. Stunde findet nicht statt, ebenso eine Busaufsicht nach der 10. Stunde.

Laufwege

Alle in der Schule befindlichen Personen laufen durch die Flure und Gänge bitte immer rechts und mit Abstand zu den vorderen Personen. Im C-Gebäude gilt, dass als Eingang vom Hof die Tür bei der Tischtennisplatte verwendet wird, als Ausgang die Tür bei Radio Woodstock.

Anweisung zu den Vorgaben

Oberste Pflicht ist es, Vorgaben der Lehrkräfte und Regelungen der Hygiene zwingend einzuhalten. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Hygieneregeln oder das Abstandsgebot führt (nach einmaliger Ermahnung) zum sofortigen Ausschluss von der Schule. Die Nachteile daraus sind von den entsprechenden Schülern zu tragen.

Die Schülerinnen und Schüler werden hierüber belehrt, also, dass Verstöße zum Unterrichtsausschluss führen. Es ergeht die Befugnis an die Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, die sich den Hygieneregeln und den Abstandsregeln widersetzen, nach einmaliger Ermahnung auch ohne den Schulleiter vom Unterricht des laufenden Tages auszuschließen.

Unterricht

Sek. I

Sofern noch nicht geschehen, werden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in den nächsten Tagen ein Telefonat mit Ihnen und den Kindern führen.

Obwohl Unterricht stattfindet, wird dieser auch eine andere Gestalt haben. Da die Gruppengrößen so gewählt sein müssen, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern jeweils mindestens 1,5 Meter Abstand sind, werden die Klassen geteilt. Der Unterricht wird frontal stattfinden, d.h. in den Formen des zentrierten Unterrichtsgesprächs, des Lehrervortrags und der Einzelarbeit. Gruppen- und Partnerarbeit findet nicht statt. Sofern der Unterricht zweiwöchentlich stattfindet, werden für die Woche der häuslichen Arbeit Langzeitaufgaben erteilt, die dann in der ersten Präsenzstunde nach der Heimarbeitsphase besprochen werden. Zusätzliche Aufgaben über WebUntis oder Moodle werden dann nicht mehr erteilt.

Präsenzlehrer sind auch für die Schülerinnen und Schüler zuständig, die Präsenzunterricht hätten, aufgrund eines Risikos aber nicht teilnehmen. Auch hier sollte ein telefonischer Kontakt hergestellt werden, um das Vorgehen zu besprechen. Ob diesen Schülern dann Aufgaben per Post, Mail oder moodle mitgegeben werden, überbleibt den Abmachungen zwischen Schülern und Lehrkräften.

Anlaufen 9. und 10. Klassen

Ab 4.5.2020 wird jeweils eine Hälfte der Klassen in den Jahrgängen 9 und 10 anwesend sein. Die andere Hälfte ist im homeschooling. Wir beginnen die Präsenz mit Gruppe A. Die andere Hälfte, d. h. die Gruppe B (die Schülerinnen und Schüler, die ab 4.5.2020 keine Präsenzschule haben), erhält den Arbeitsauftrag: Arbeitet in der Woche vom 4.5. bis 8.5.2020 alle Aufgaben des bisherigen homeschooling auf, wiederholt Inhalte, Vokabeln und Rechenwege!

Sodann gilt für den Umgang mit WebUntis:

  • WebUntis wird wie immer im Normalunterricht genutzt. Abwesenheiten werden nicht eingetragen, sondern lediglich Stundeninhalte und Hausaufgaben für die laufende Woche. Die Aufgaben für die anschließende Woche im Homescholling werden den Kindern ins Aufgabenheft, Schreibheft o.a. mitgegeben. d. h. keine Hausaufgabeneintragungen in der letzten Fachstunde der Woche.

Schülergruppen/halbe Klassen

9a
Gruppe A: Arendt - Mai
Gruppe B: Messerig - Zengerle

9b
Gruppe A: Blatt - Keil
Gruppe B: Kloster - Weinig

9c
Gruppe A: Alatiya - Herber
Gruppe B: Israel- Ziegler

9d
Gruppe A: Andres - Köhler
Gruppe B: Künzer - Weber

10a
Gruppe A: Altinisik - Jakobs
Gruppe B: Knippel - Ziegenhagel

10b
Gruppe A: Amann - Kreckel
Gruppe B: Kreid - Wolodkiewicz

10c
Gruppe A: Alt - Lutsch
Gruppe B: Papp - Wichter

10d
Gruppe A: Bruisten - Kündgen
Gruppe B: Ludwig - Wisniewski

MSS

Die MSS findet regulär statt, im wöchentlichen Rhythmus. Der Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, ist geregelt wie in der Sekundarstufe I. D. h. die Präsenzlehrer sind auch für die Schülerinnen und Schüler zuständig, die Präsenzunterricht hätten, aufgrund eines Risikos aber nicht teilnehmen. Auch hier sollte ein telefonischer Kontakt hergestellt werden, um das Vorgehen zu besprechen. Ob diesen Schülern dann Aufgaben per Post, Mail oder moodle mitgegeben werden, überbleibt den Abmachungen zwischen Schülern und Lehrkräften.

Notengebung

Sek. I

Klassenarbeiten werden einstündig geschrieben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, können über andere Formate Leistungen in der Wertigkeit einer Klassenarbeit erbringen. Hierzu sollte vorher ein telefonischer Kontakt zwischen Lehrkraft und Schüler stattfinden.

Stand jetzt gelten für die Klassen 9 und 10 die Aussagen des ministeriellen Schreibens vor den Ferien, d.h. wenn die Schule ab 5. Mai 2020 fortgesetzt wird (und das ist ja der Fall), bleiben alle Regelungen wie bisher. Ein Anspruch auf automatische Versetzung oder eine automatische Wiederholung besteht nicht.

MSS

Für die MSS gilt, dass Noten notwendig sind. Eine Doppeltwertung des ersten Halbjahres oder andere Reglungen sind nicht möglich. Daher gilt entlang der Vorgaben des Ministeriums:

  • Klausuren im LK werden zweistündig geschrieben, im Grundkurs einstündig. Das ermöglicht auch, dass mit den Klausuren zügig begonnen werden kann, weil ja entsprechend weniger Unterricht notwendig ist.
  • Inhalte des homeschooling können in den Klausuren nur abgeprüft werden, wenn sie in der Präsenzphase gesichert wurden. Die Klausuren beginnen voraussichtlich am 11.05.2020.
  • Andere Leistungen ergeben sich aus der Teilnahme im Unterricht, kleinen Tests o.a.
  • Schülerinnen und Schüler, die ihre erste von zwei Kursarbeiten vor der Schulschließung nicht mitgeschrieben haben, schreiben diese nicht nach.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, können über die Formate Hausarbeit oder Kolloquium oder angepasste Klausuren, die dann alleine mit dem Fachlehrer geschrieben werden, Leistungen in Klausurwertigkeit erzielen. Das Kolloquium gestaltet der Fachlehrer alleine, ohne einen weiteren Protokollanten. Hierbei ist die Abstandsregelung einzuhalten. Hierzu sollte vorher ein telefonischer Kontakt zwischen Lehrkraft und Schüler stattfinden.

Klassen 5 bis 8 (Homeschooling)

Das Bewertungsverbot gilt weiterhin. Dennoch ist es die Auffassung der Schule, dass gute Leistungen auch Anerkennung durch eine Rückmeldung der Note verdienen. Die Note kann bei Einverständnis der Eltern per Email übermittelt werden.

Schulpflicht/Abwesenheit/Krankheit

Vertretung

In der MSS wird nach wie vor nicht vertreten. Sofern in einem jetzt aufgeteilten Kurs eine von zwei Lehrkräften fehlt, übernimmt die verbleibende Lehrkraft den anderen Kurs mit, ohne dass die Kurse zusammen in einem Raum sind. Eine Aufsicht findet in der MSS in den Pausen nur in kleiner Form statt, in Freistunden nicht. Daher die Bitte und die Anweisung, den Regeln Folge zu leisten. Auch hier führt eine Nichteinhaltung zum Ausschluss vom Unterricht des laufenden Tages mit allen damit verbundenen Nachteilen.

In der Mittelstufe wird Vertretung nur als Aufsicht geleistet.

Abwesenheit und Entschuldigungen

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 bis 12 gilt ab 4. Mai 2020 wieder die Präsenzpflicht in der Schule als Schulpflicht (9. und 10. Klassen im 14-täglichen Wechsel).

Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, die selbst unter einer Vorerkrankung leiden, die im Rahmen der Corona-Pandemie als risikoerhöhend für einen schweren Verlauf gilt.

Ausgenommen hiervon sind auch Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in einem Haushalt leben, die solche risikoerhöhenden Vorerkrankungen haben. Bei Unklarheiten diesbzgl. ist der Hausarzt zu konsultieren. Eine derart begründete Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist dem Klassenlehrer anzuzeigen.

Ausgenommen von der Schulbesuchspflicht sind zudem Schülerinnen und Schüler, die selber an einer Corona-Infektion leiden oder die mit Personen in einem Haushalt leben, die an einer Corona-Infektion leiden oder die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu Menschen hatten, die an einer Corona-Infektion leiden.

Außerdem sind Schülerinnen und Schüler von der Schulbesuchspflicht ausgenommen, die an einer anderen Erkrankung leiden, die nicht ärztlich abgeklärt ist und zu der der Arzt nicht ausdrücklich sein Einverständnis für den Schulbesuch gegeben hat. (Gesundschreibung)

In oben genannten Fällen ist die Ausnahme von der Schulbesuchspflicht auch ein Verbot, die Schule zu besuchen. Die Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schüler bei Verstoß nach Hause zu schicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Corona-Infektion gegenüber der Schule und den Gesundheitsämtern anzeigepflichtig ist.

Krankheitsfälle bei den Schülerinnen und Schülern im Unterricht / Aufsuchen des Sekretariats

Bei Krankheitsfällen in der Schule rufen die Kinder direkt vom Handy zu Hause an und klären das Abholen. Kinder sollen – außer bei Notfällen – nicht ins Sekretariat.

Generell sollten die Schülerinnen und Schüler nur in Ausnahmefällen und alleine ins Sekretariat gehen. Durch den engen Flur im B-Gebäude ist das Abstandsgebot im Prinzip nicht einzuhalten.

Hygieneregelungen

Ein entsprechender Hygieneplan ist den Schulen zugesendet. Die Regelungen werden mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Dem Hygieneplan folgend, sind folgende Maßnahmen wichtig:

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums) durch
    • Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder
    • Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, community mask) oder Behelfsmaske tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten

Darüber hinaus wurde von der Schule organisiert bzw. entschieden:

  • Jeder Klassenraum wird so vorbereitet sein, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkraft besteht. Neben den notwendigen Stühlen werden keine weiteren im Raum stehen. In der ersten Stunde wird eine Sitzordnung festgelegt, auf dem Pult angebracht und diese ist nicht mehr zu verändern.
  • Sowohl im Unterricht als auch in den Pausen und auf den Wegen durch das Schulgelände besteht die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen. Wir als Schulleitung haben uns einhellig dafür entschieden, um Schutz für alle Beteiligten sicherzustellen.

Hinweis: Generell ist es Aufgabe der Eltern, die Masken für die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

  • Das Händewaschen, die Niesetikette und andere Formen und Anforderungen des Hygieneplans werden beiläufig überwacht, bspw. mit der Frage, ob sich die Schülerinnen und Schüler nach dem Eintritt ins Schulgebäude die Hände gereinigt haben.
  • In den Räumen wird Handwaschseife zur Verfügung gestellt. Papierhandtücher sind vorhanden. Für den Fall der Knappheit mit Papierhandtüchern sollten die Schülerinnen und Schüler ein eigenes Handtuch als Notmöglichkeit zum Trocknen der Hände mitbringen. Ähnlich den Aufsichten ist den Lehrkräften die Befugnis erteilt, den unsachgemäßen Umgang mit den Hygieneartikeln (Seife, Handtücher u.a.) als Ordnungswidrigkeit zu bewerten und den Schüler oder die Schülerin vom Unterricht des laufenden Tages auszuschließen.
  • Ein Pausenverkauf findet nicht statt. Mittagsverpflegung gibt es keine. Essen und Trinken sollten aber auf dem Schulhof stattfinden und nicht in der kleinen Pause im Raum.
  • Alle Fenster werden zu öffnen sein. Hier besteht Verletzungsgefahr durch die offenen Fenster (Stoßen o.a.)! Dies gilt es zu beachten!
  • Am Ende der Stunden und des Unterrichts werden keine Stühle hochgestellt, damit die Bänke gereinigt werden können.
  • Es werden Handseifespender in den Klassen aufgestellt. Diese nicht wegschmeißen, wenn sie leer sind. Sie werden nachgefüllt.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Weiteres

In der ersten Fachstunde am Montag, den 4.5.2020 werden alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer eine Belehrung durchführen. Diese Belehrung kommt auch auf die Homepage. Sie wird aktenkundig gemacht.

Elternabende werden bis auf weiteres nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Dennoch werden die Eltern über digitale Formen (Videopräsentationen, Handouts u.a.) über die wesentlichen Aspekte des schulischen Lebens informiert, d.h. über die Kurseinteilung, die Wahlpflichtfächer, die Abschlüsse, das Praktikum u.a.

Auch der Kennenlerntag findet in digitaler Form statt.

 

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