Friday for future
Sofern Schülerinnen und Schüler an o.g. o.a. Aktionen teilnehmen wollen, gilt es, Folgendes zu beachten:
- eine Beurlaubung muss rechtzeitig vorher beantragt werden und die Entscheidung obliegt dem Klassen-/Stammkursleiter (an Tagen mit Klassenarbeiten oder Klausuren oder anderen besonderen Schulveranstaltungen wird diese Beurlaubung nicht erteilt);
- der versäumte Unterrichtsstoff muss alleine bis zur nächsten Unterrichtsstunde nachgearbeitet werden (Rücksichtnahme der Fachlehrerinnen und -lehrer bei dieser Art der Beurlaubung, z. B. bei Tests, Hausaufgaben o.a. ist nicht zu erwarten);