Friday for future

Veröffentlicht am 29.05.2019

Sofern Schülerinnen und Schüler an o.g. o.a. Aktionen teilnehmen wollen, gilt es, Folgendes zu beachten:

  • eine Beurlaubung muss rechtzeitig vorher beantragt werden und die Entscheidung obliegt dem Klassen-/Stammkursleiter (an Tagen mit Klassenarbeiten oder Klausuren oder anderen besonderen Schulveranstaltungen wird diese Beurlaubung nicht erteilt);
  • der versäumte Unterrichtsstoff muss alleine bis zur nächsten Unterrichtsstunde nachgearbeitet werden (Rücksichtnahme der Fachlehrerinnen und -lehrer bei dieser Art der Beurlaubung, z. B. bei Tests, Hausaufgaben o.a. ist nicht zu erwarten);

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