HAUSORDNUNG

 

Die IGS Hermeskeil ist eine Schule mit folgenden Grundsätzen:

  • Wir wollen tolerant, offen, rücksichts- und respektvoll miteinander umgehen und gemeinsam lernen – ohne Gewalt.
  • Wir achten auf Sicherheit und Ordnung.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat ein Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums.

Jeder Nutzer der Schule ist zum sorgsamen Umgang mit der Einrichtung sowie den Lehr- und Lernmitteln verpflichtet. Für mutwillig angerichtete Schäden ist Schadensersatz zu leisten.

 

1. Rücksichtnahme und respektvoller Umgang miteinander

Dazu vereinbaren wir:

  • Wir tragen eine angemessene Kleidung, die den Respekt voreinander ausdrückt.
  • Zu Unterrichtsbeginn begrüßen wir uns in höflicher Form.
  • Während des Unterrichts tragen wir keine Kopfbedeckungen, außer aus religiösen Gründen.
  • Wir sind fair und tolerant zueinander und unterlassen alles, was zu Ausgrenzung führen kann.
  • Wir unterlassen Beleidigungen jeglicher Art.
  • Konflikte sprechen wir offen an.
  • Mit Kritik gehen wir sachlich um.
  • Bei schulischen oder privaten Problemen bieten wir Hilfe und nehmen diese andererseits auch von anderen an.

 

2. Sicherheit und Ordnung

Dazu vereinbaren wir…

… auf dem Schulgelände:

  • Wir bringen keine Waffen oder Gegenstände (z. B. Messer, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Spraydosen etc.) mit in die Schule, die die Sicherheit anderer gefährden oder den Unterricht stören können. Wird ein solcher Gegenstand bei einem Schüler gefunden, so wird dieser eingezogen und den Erziehungsberechtigten übergeben.
  • Wir rennen und schubsen nicht und tragen keine Spaßkämpfe aus.
  • Wir halten unser Schulgelände sauber, indem jeder Schüler seinen Müll und Unrat in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
  • Beschädigungen melden wir sofort dem Fachlehrer, Hausmeister oder im Sekretariat.
  • Beim Warten auf die Busse herrscht besondere Disziplin und Ruhe.

… im Schulgebäude:

  • Wir betreten das Gebäude mit sauberen Schuhen.
  • Aus hygienischen Gründen kauen wir kein Kaugummi und spucken nicht.
  • Wir setzen uns nicht auf Fensterbänke.
  • Die Fenster kippen wir nur an, sofern die Lehrkräfte dies nicht anders empfehlen.
  • Die Lehrkräfte verpflichten sich, vor den großen Pausen und bei Raumwechsel die Klassenräume abzuschließen.
  • Ein von der Klasse eingerichteter Ordnungsdienst kümmert sich am Ende des Schultages um die Beseitigung von Müll und Unrat im eigenen Klassenraum.
  • Jacken, Mützen usw. hängen wir an die Garderobe vor den Klassenräumen.
  • Vor geschlossenen Räumen stellen wir uns ordentlich in Zweierreihen auf.
  • Die von den Klassenlehrern (Tutoren) festgelegte Sitzordnung halten wir ein.
  • Für Toilettengänge nutzen wir nach Möglichkeit die großen Pausen.
  • Zum Unterrichtsende stellen wir die Stühle in allen Räumen hoch, schließen die Fenster und löschen das Licht. Die Jalousien sollen oben sein.

 

… auf dem Schulhof:

  • Wir wollen durch unser Verhalten niemanden gefährden, deshalb spielen wir nur mit weichen Bällen.
  • Im Winter werfen wir nicht mit Schneebällen.

 

3. Unterrichtszeiten und Pausenregelung

  • Die Schulräume sind ab 7.15 Uhr geöffnet.
  • Die Unterrichtsstunden beginnen und enden für Schüler und Lehrer pünktlich mit dem Klingelzeichen. Der Lehrer beendet die Stunde.
  • Die Schüler der Klassen 5 - 10 dürfen das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen.
  • In den großen Pausen halten sich die Schüler auf den in den dafür vorgesehenen Bereichen auf. Dies sind für die Sekundarstufe I die Pausenhöfe sowie für die Sekundarstufe II die Pausenhöfe, der Gebäudeteil F sowie das Foyer II. Schülerinnen und Schüler, die die Pausenhöfe nutzen, gehen zu diesen zu Beginn der Pause. Der überdachte Bereich (Gebäudeteil B) vor den Außentoiletten ist kein Aufenthaltsort in den beiden großen Pausen. Im Schulgebäude und im Sporthallenbereich ist der Aufenthalt ausdrücklich nicht gestattet.
  • Bei Regen dürfen die Schüler im Haus bleiben, dazu gibt es ein besonderes Klingelzeichen. Diese Regelung setzt besondere Disziplin im Verhalten voraus.
  • Anfragen vor dem Lehrerzimmer sollten grundsätzlich nur in der zweiten großen Pause und nur in dringenden Fällen erfolgen.
  • Die Schließfächer werden vor der ersten Stunde und am Ende des Unterrichtstages genutzt. Jeder Schüler sorgt dafür, dass seine benötigten Arbeitsmaterialien im Unterricht einsetzbar sind.
  • Unterrichtszeiten:

1. Stunde: 7.50 Uhr – 8.35 Uhr

2. Stunde: 8.40 Uhr – 9.25 Uhr

3. Stunde: 9.40 Uhr – 10.25 Uhr

4. Stunde: 10.30 Uhr – 11.15 Uhr

5. Stunde: 11.30 Uhr – 12.15 Uhr  ⇒ MSS: 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr

6. Stunde: 12.20 Uhr – 13.05 Uhr ⇒ MSS: 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr

7. Stunde: Mittagspause

8. Stunde: 13.35 Uhr – 14.15 Uhr ⇒ MSS: 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr

9. Stunde: 14.15 Uhr – 15.00 Uhr

10. Stunde: 15.00 Uhr – 15.45 Uhr

Für die Sekundarstufe II gilt dabei folgende Sonderregelung:
Die 5./6. Stunde wird prinzipiell als Doppelstunde gehalten; dafür endet der Unterricht bereits um 13.00 Uhr, um den Schülern die Möglichkeit zu geben, die Mensa vorrangig zu betreten.

 

4. Krankmeldungen und Beurlaubungen

  • Krankmeldungen erfolgen durch den Anruf der Eltern bis 9.00 Uhr im Sekretariat; sie können auch als E-Mail erfolgen (siehe Homepage)
  • Alle Fehltage sind schriftlich durch die Eltern zu entschuldigen.
  • Beurlaubungen müssen im Vorfeld schriftlich beim Klassenlehrer (bis zu 3 Tage) oder beim Schulleiter (mehr als 3 Tage) beantragt werden und bedürfen der Genehmigung.
  • Arztbesuche während der Schulzeit sollen vermieden werden, ansonsten müssen die Klassenlehrer vorher schriftlich über den Termin informiert werden (Beurlaubung, mitunter unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung). Unterlassungen werden als unentschuldigtes Fehlen vermerkt.

 

5. Umgang mit Eigentum, Mobiltelefon, Mp3-Player

  • Die Schüler achten auch in den Pausen auf ihre Schultaschen und Bücher und gehen verantwortungsvoll mit ihrem und fremdem Eigentum um.
  • Wertvolle Gegenstände und höhere Geldbeträge sollten zu Hause gelassen werden und im Ausnahmefall sicher – ggf. im Schließfach – aufbewahrt werden.
  • Zur Vermeidung von Störungen und Straftaten dürfen während der Schulzeit grundsätzlich keine elektronischen Geräte (z.B. Mobiltelefone, Smartphones, Mp3-Player, u.a.) benutzt oder sichtbar getragen werden. Alle elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler müssen während des gesamten Aufenthaltes in der Schule ausgeschaltet bleiben, auch in der Mittagspause. In der Mittagspause kann die Nutzung von reinen Musikwiedergabegeräten von der Aufsicht gestattet werden, soweit dadurch keine Beeinträchtigung, Belästigung oder Gefährdung verursacht wird. Beim Warten auf den Bus dürfen elektronische Kleingeräte im Wartebereich außerhalb des Gebäudes genutzt werden.
  • In Gebäudeteil F und im Foyer II ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die Nutzung elektronischer Kleingeräte unter der Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen erlaubt, soweit hierdurch keine Störungen verursacht werden. Ausgenommen ist der Bereich der Mensa.
  • Bei gegebenem Anlass und bei Nutzung der o. g. Geräte in den Aufenthaltsbereichen der Sekundarstufe I hat das Lehrpersonal das Recht, temporäre Verbote auszusprechen. In Prüfungssituationen sind elektronische Geräte prinzipiell verboten und können als Täuschungsversuch gewertet werden.
  • Bei Zuwiderhandlung kann das Gerät eingezogen werden und ist von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen.

 

6. Rauchen und sonstige Drogen

  • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen sowie der Konsum oder der Handel von Alkohol und anderen Drogen verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen belegt.

 

 

An diese Regelungen sind alle gebunden, Zuwiderhandlungen ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.

Diese Hausordnung tritt für die IGS Hermeskeil am Montag, den 04.04.2011 in Kraft.

Letzte Änderung: 06. Oktober 2016