HAUSORDNUNG
Diese Hausordnung wurde mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 01.06.2026 beschlossen. Sie tritt mit diesem Datum in Kraft. Sie gilt gleichermaßen für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte, sie gilt ebenso für weiteres pädagogisches Personal, darunter: Schulsozialarbeiter, Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr, I-Helfer und Schulbegleiter. Sie gilt ebenso für alle Besucher. Sie gilt auf dem gesamten Schulgelände.
Vorwort - Respektvolles Miteinander als Kern des schulischen Zusammenlebens
Als Mitglieder und Besucher unserer Schulgemeinschaft begegnen wir einander mit Respekt. Gegenseitiger Respekt ist eine grundlegende Voraussetzung für jedes menschliche Zusammenleben. Zugleich ist er ein zentrales Ziel unseres gemeinsamen Lernens und Lebens an der Schule.
Respekt bedeutet nicht, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft miteinander befreundet sein müssen. Schule ist ein öffentlicher Raum, in dem Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Interessen und Lebenswegen zusammenkommen. Durch Schulpflicht, Wohnort oder schulische Entscheidungen begegnen wir uns nicht immer freiwillig. Umso wichtiger ist ein respektvoller Umgang miteinander.
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens. Hier pflegen wir Freundschaften, übernehmen Verantwortung und kommen unserer gemeinsamen Aufgabe des Lehrens und Lernens nach. Fachliches Lernen und soziales Lernen gehören dabei untrennbar zusammen. Schule bereitet auf die Teilhabe an der Gesellschaft vor und eröffnet Chancen für die Zukunft. Deshalb haben Lernen, Leistungsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme einen hohen Stellenwert.
Wir lernen und arbeiten in einem gepflegten Schulgebäude und auf einem großzügigen Schulgelände. Diese guten Lern- und Aufenthaltsbedingungen möchten wir erhalten und sorgsam behandeln. Damit zeigen wir Respekt gegenüber unserer Schulgemeinschaft – heute und in Zukunft.
Angemessene Sprache
Zum respektvollen Umgang zählt in erster Linie die Verwendung einer respektvollen Sprache. Kontakte und Konflikte jeder Art sind immer auf der Grundlage angemessenen Sprachgebrauchs auszutragen, bei dem
- wir einander zuhören und uns ausreden lassen;
- wir die verbal vertretene Meinung des anderen akzeptieren, auch wenn es nicht der eigenen entspricht;
- wir Kritik angemessen, d.h. ohne Beschimpfungen und Beleidigungen, vortragen und auf Kritik auch angemessen reagieren;
- wir auf gewalt-, pornographie-, alkohol- und drogenverherrlichende Sprache, ebenso auf gruppenfeindliche und ausgrenzende Sprache verzichten.
Angemessene Kleidung
Zum respektvollen und schulangemessenen Umgang zählt auch das Tragen einer angemessenen Bekleidung, bei der wir beim Schulbesuch deutlich machen, dass die Schule nicht mit Freizeit gleichzusetzen ist. Wir achten daher auf Kleidung
- die unserer jeweiligen Rolle entspricht und ein respektvolles Miteinander unterstützt;
- die dem Wetter angemessen ist,
- die nicht übermäßig freizügig ist (z. B. keine stark ausgeschnittenen Oberteile oder Kleidungsstücke, die große Teile des Körpers unbedeckt lassen),
- bei der die Unterwäsche nicht sichtbar ist,
- die keine Logos von Parteien oder politischen oder extremistischer Gruppen enthält;
- bei der keine Aufdrucke und Darstellungen sichtbar sind, die Gewalt, Pornographie, Dogen oder Alkohol verherrlichen,
- bei der Kopfbedeckungen (hierzu: auch Kapuzen) im Gebäude nur aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen getragen werden.
Auch im Sportunterricht gelten diese Grundsätze. Einzelheiten und Ausnahmen hierzu, z.B. beim Schwimmunterricht, erfolgen durch die Sportlehrkräfte.
Die Regelungen dienen dem Schutz von uns allen vor ungewollten Verdächtigungen bezüglich sittlich fragwürdigen oder strafrechtlich relevanten Verhaltens.
Anmerkung: Die beiden folgenden Abschnitte (Handy- und Tabletnutzung) gelten, solange keine weiteren Vorgaben des Ministeriums für Bildung Anderweitiges regeln.
Handynutzung
Bestandteil des gegenseitigen Respekts ist auch die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer. Diese können in den und durch missbräuchliche Nutzung der sozialen Medien gefährdet werden. Zudem soll die Schule als Ort der realen Begegnung gestärkt werden. Daher werden, neben der unterrichtlichen Sensibilisierung hierfür, folgende Regeln gelten:
- In den Unterrichtsräumen, auf den Fluren und auf den Schulhöfen ist die Nutzung von Handys, Smartphones, Tablets und Kopfhörern aller Art in der Zeit von 7.45 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr untersagt.
- Die Nutzung von Handys, Smartphones, Tablets und anderen mobilen Endgräten ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet, beispielsweise für schulische Zwecke, zur Nutzung von WebUntis oder in dringenden persönlichen Angelegenheiten.
- Auf den Toiletten gilt ein generelles Handyverbot.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Anfertigen von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen verboten und nur nach Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
- Für die Schülerinnen und Schüler der MSS gilt die Ausnahme, dass diese ihre Endgeräte in den Bereichen E und F des Schulgebäudes nutzen dürfen.
- Bei Zuwiderhandlung können die mobilen Endgeräte bis zum Ende des laufenden Schultages entzogen werden.
- Bei Täuschungsversuchen mit den mobilen Endgeräten wird von einem schweren Versuch der Täuschung ausgegangen und die Note „ungenügend“ kann erteilt werden. Dies gilt auch für im Nachgang erkannte Täuschungen. Die Regelungen der Schulordnung bleiben hiervon unberührt.
Tabletnutzung
Neben der Schulung der Medienkompetenz zielt die Schule immer auch auf die Ausbildung der wichtigsten Kulturtechniken. Hierzu gehören unbestritten die handschriftlichen Fertigkeiten, die gemeinsam mit den Fähigkeiten, ein Heft zu führen, seine Materialien zu organisieren und die Formvorschriften entlang der Unterrichtsfächer einzuhalten. Deshalb gilt für die Nutzung von Tablets als Unterrichtsmedium:
- In den Klassen 5 bis 9 ist die unterrichtliche Nutzung von Tablets untersagt. Hier werden Hefte, Heftmappen, die Printversion der Lehrbücher u.a. fachspezifische nicht digitale Materialien verwendet.
- In der Klassenstufen 10 kann auf freiwilliger Basis, nach einem Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Klassenleiter und der Bestätigung der Nutzungsbedingungen durch die Eltern (s. Anlage), ein Tablet verwendet werden. Die Lehrkräfte können jedoch hierüber abweichende Regelungen bestimmen. Lehrbücher werden weiterhin (bis zu Änderungen innerhalb der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz) in der Printversion verwendet.
- In der MSS steht es den Schülerinnen und Schülern frei, ihre Aufzeichnungen und Arbeitsmaterialien digital zu führen. Es gelten die Bestimmungen der Nutzungsordnung privater Endgeräte (s. Anlage).
- Für alle Fälle der Nutzung von mobilen Endgeräten gilt, dass immer zusätzliche Schreibmaterialien mitzuführen sind.
Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Schulleitung.
Verhalten am Bus
Für den Aufenthalt an den Bussen und den Einstieg gilt:
- Die Schülerinnen und Schüler warten auf dem Schulhof hinter der Markierungslinie sowie den geschlossenen Flügeltoren, bis der Bus eingefahren und vollständig zum Stillstand gekommen ist.
- Während der Wartezeit ist ein geordnetes Aufstellen ohne Drängeln verpflichtend. Das Hinaufgehen zum Bus erfolgt ausschließlich nach Aufforderung durch die Lehrkräfte über den jeweils vorgesehenen Treppenaufgang. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Beim Ein- und Aussteigen ist stets auf ein zügiges und geordnetes Verhalten zu achten. Drängeln sowie das Verweilen im Gefahrenbereich des Busses sind untersagt.
Das Verlassen des Schulgeländes hat ausschließlich über den Schulhof in Richtung Hochwaldhalle oder über die Rettungszufahrt zu erfolgen, keinesfalls über die Buskehre.
Pausenregelung und Toilettennutzung
Pausen im Schulalltag dienen der Erholung (v.a. die großen Pausen), dem Essen und Trinken, dem Toilettengang und dem Wechsel zwischen den verschiedenen Fächern und Räumen im Schulalltag. Folgende gilt es hierbei zu beachten:
- Wir essen und trinken nicht im Unterricht, sondern in den großen und kleinen Pausen.
- Der Normalfall für die Nutzung der Toiletten ist die Pausenzeit. Über Ausnahmen im Unterricht entscheidet die Lehrkraft. In diesem Fall gehen Schülerinnen und Schüler immer nur einzeln zur Toilette.
- Der Aufenthalt in den Toiletten ist außer zu seinem eigentlichen Zweck nicht gestattet.
- Kabinen innerhalb der Toiletten dürfen ausschließlich alleine betreten werden.
- Die Schülerinnen und Schüler nutzen die kleinen Pausen, um ihre Materialien der Vorstunde weg-, die der Folgestunde bereitzulegen.
- In den großen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler auf die Hofanlagen, Klassenstufe 5-8 auf den unteren Hof, ab Klassenstufe 9 auf den oberen Hof. Ein Wechsel zwischen den Außenbereichen ist nur über das Treppenhaus im Gebäude A erlaubt.
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen.
- Die Pausenhalle ist bei Trockenheit kein Aufenthaltsbereich.
- Anfragen an Lehrkräfte am Lehrerzimmer sollen nur in der zweiten Pause stattfinden. Schülerinnen und Schüler tragen ihr Anliegen in dem Fall alleine vor.
- Bei Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum auf.
- In den Pausen ist das Werfen jeglicher Gegenstände untersagt.
- Das Außenmobiliar ist angemessen zu benutzen.
Unterrichtszeiten und Verhalten bei (auch: vorzeitigem) Unterrichtsende
Die Unterrichtszeiten sind durch das Klingelzeichen festgelegt. Davon unberührt gilt, dass die Lehrkräfte den Unterricht beginnen und ihn beenden. Es gilt:
| 7.50 – 8.35 | (erste Stunde) |
| 8.40 – 9.25 | (zweite Stunde) |
| große Pause | |
| 9.40 – 10.25 | (dritte Stunde) |
| 10.30 – 11.15 | (vierte Stunde) |
| große Pause | |
| 11.30 – 12.15 | (fünfte Stunde) |
| 12.15 – 13.00 | (sechste Stunde) |
| Mittagspause | (siebte Stunde) |
| 13.30 – 14.15 | (achte Stunde) |
| 14.15 – 15.00 | (neunte Stunde) |
| 15.00 – 15.45 | (zehnte Stunde) |
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte begeben sich um 7.45 Uhr zu den Klassen- und Fachräumen.
- Bei vorzeitigem Unterrichtsende ist das Schulgelände (außer GTS-Schüler bzw. Schüler ohne entsprechende Busverbindung) zu verlassen. Schülerinnen und Schüler der GTS nutzen dann bis zum Mittagessen den Aufenthaltsraum A 114.
- Beim Verlassen der Räume zum Unterrichtsende (Schulschluss) werden die Fenster geschlossen, die Tafel ausgeschaltet, die Stühle hochgestellt, das Licht gelöscht und die Tür verschlossen. Dazu verlässt die Lehrkraft immer als letztes den Raum.
Umgang mit Eigentum, bei Gefahren und Jugendgefahren / allgemeines Gewaltverbot
In einer Schule kommen täglich mehrere hundert Menschen auf einem begrenzten Raum zusammen. Dies birgt Gefahren, denen mit den folgenden Hinweisen zu begegnen ist:
- Das Eigentumsrecht Dritter, also mit Mitschülern und Lehrkräften, ist zu achten. Beschädigungen und Entwendungen können nicht nur schulisch, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden. Die Möglichkeit der Regresspflicht ist gegeben.
- Sachbeschädigungen an den Einrichtungen der Schule können schulisch und strafrechtlich verfolgt werden. Die Möglichkeit der Regresspflicht ist gegeben.
- Bei Gefahren jedweder Art ist den Anweisungen der Lehrkräfte oder der Hausmeister immer nachzugehen. Im Falle der Evakuierung des Hauses gelten die Fluchtpläne in der jeweils ausgehängten Form.
- Schäden im Gebäude sind den Fachlehrkräfte bzw. den Hausmeistern zu melden.
- Im Klassenraum und in den Fachräumen halten sich die Schülerinnen und Schüler am Platz auf; ein Aufenthalt am offenen Fenster ist untersagt.
- In der Schule dürfen Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel nicht mitgeführt werden. Der Konsum ist untersagt. Auch das Mitführen und der Konsum von Zigaretten und E-Zigaretten ist untersagt. Entlang den Regelungen des Jugendschutzrechts ist im Falle der Zuwiderhandlung eine Mitteilung an die Eltern oder an die Polizei zu erwarten. Auch das Mitführen und Konsumieren von Energydrinks ist untersagt.
- Der Handel von Waren und Produkten von Schülerinnen und Schülern untereinander ist in jeder Form untersagt.
- Die Schule ist ein Raum, an dem jeder in Sicherheit leben, lernen und arbeiten kann. Gewallt jeder Art ist daher untersagt.
Krankmeldungen / Beurlaubung
Bei Krankmeldungen und Beurlaubungen gelten die jeweils geltenden Bestimmung der Schulleitung.
Schlusswort
Diese Hausordnung ist ein Beitrag, das Leben miteinander an unserer Schule in Regeln zu fassen. Wer diese Regeln missachtet, missachtet damit auch das gemeinsame Ziel eines respektvollen und gemeinsamen Miteinanders und bringt zum Ausdruck, sich nicht in unsere Lern- und Lebensgemeinschaft einbringen zu wollen. Dies nimmt die Schulgemeinschaft nicht hin und wird auf Regelverstöße pädagogisch, aber auch entlang der Ordnungsmaßnahmen der Schulordnung reagieren.