Regelungen ab 04. April 2022

Veröffentlicht am 01.04.2022

Ab Montag, den 04. April 2022, gelten entlang des rheinland-pfälzischen Hygieneplans für Schulen neue Regelungen für den Schulbesuch. Diese betreffen das Testen der Schülerinnen und Schüler auf eine Corona-Infektion und die Maskenpflicht.

 

Das anlasslose Testen ist weiterhin notwendig und sinnvoll, aber keine zwingende Voraussetzung für den Schulbesuch. Sofern die Kinder weiterhin am anlasslosen Testen teilnehmen, müssen sie eine Einverständniserklärung der Eltern (außer bei volljährigen Schülern) vorlegen.

Einverständnis Corona Selbsttestung

 

Das anlassbezogene Testen gilt wie bisher, dass also dies bei Auftreten eines Positivfalls in der Klasse/im Jahrgang verpflichtend für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist.

 

Das Tragen der Maske ist weiterhin notwendig und sinnvoll, aber nicht mehr verpflichtend.

 

 

Unbenommen dieser Regelungen ermutigen wir als Schulgemeinschaft jedoch dazu, zunächst bis zu den Osterferien an den bisherigen Maßnahmen festzuhalten. Weiterhin haben wir einen sehr hohen Krankenstand auf Seiten der Schülerinnen und Schüler und der Kolleginnen und Kollegen, ausgedrückt auch in der Tatsache, dass die Schule bereits eine dreitägige Vollschließung hatte und in der Woche vor Ostern eine Teilschließung (9-12) durchführt.

 

Daher bitten wir um Beibehaltung der bisherigen Regelungen!

 

Gleichzeitig ist es im Sinne aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, alles zu tun, damit wir alle gesund und mit unseren Angehörigen die Osterferien verbringen oder in den Urlaub fahren können. Jede nicht getragene Maske und jeder nicht durchgeführte Test erhöht das Risiko weiterer Infektionen.

 

Daher bitten wir um Beibehaltung der bisherigen Regelungen!

 

Corona ist nicht vorbei, auch wenn die getroffenen Entscheidungen und die Berichterstattung dies vermuten lassen! Noch immer erkranken Menschen in leichten und sehr schweren Ausprägungen an Corona, fallen als Arbeitnehmer im Krankenhaus oder in der Werkstatt, als Eltern oder als Vereinsmitglied aus.

 

Daher bitten wir um Beibehaltung der bisherigen Regelungen!

Nur das Beibehalten der bisherigen Regelungen ist verantwortungsvoll und solidarisch!

 

 

Gez.

 

die Schulleitung                 der Schulelternbeirat                  der Personalrat

 

 

 

Zurück