Testpflicht - Regeln

Veröffentlicht am 24.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab Montag, 26.4.21, ist der Schulbesuch nur möglich, wenn die Schüler und Lehrer zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Hierzu einige Regelungen:

  1. Durch die Testpflicht entfällt die Notwendigkeit der Einverständniserklärung. Die Anwesenheit in der Schule gilt als Einverständnis. Wer sich der Testung verweigert, muss die Schule sofort verlassen bzw. darf diese nicht betreten.
  2. Schüler, die aufgrund unterlassener Testung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, informieren sich über Webuntis über Inhalte und Aufgaben. Ein weiteres Fernschulangebot besteht nicht. Diese Schüler nehmen ungetestet auch nicht an Überprüfungen teil.
  3.  Schüler, die zum Testtermin abwesend sind, müssen den Test beim ersten Betreten des Schulhauses nachholen. (Abholung des Tests im Sekretariat, Test im Raum A114, Abwarten des Ergebnisses). Wer diese nachgeholte Testung unterlässt, handelt ordnungswidrig und muss die Schule verlassen. Das gilt auch für MSS - Schüler, die später beginnen. Auch diese müssen den Test nachholen, sofern sie zu den genannten Testterminen keinen Unterricht haben.
    Testzeitpunkte derzeit: Montag und Mittwoch, 1. Stunde.
  4. Die Tests werden in der Schule durchgeführt. Mitgebrachte Testergebnisse werden nicht akzeptiert.

Ich freue mich über Ihre Mitwirkung im Sinne der Verantwortung und der Gesundheit aller. Danke!

Dr. Christian Schmidt
(Schulleiter)

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