Wichtige Hinweise zur Schülerbeförderung!

Veröffentlicht am 30.03.2020

Die Kreisverwaltung Trier- Saarburg weist darauf hin, dass alle Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten für das Schuljahr 2020/2021 online auf der kreiseigenen Homepage unter dem Suchbegriff „Schülerbeförderung“ von der/den jeweiligen Personensorgeberechtigte(n) zu stellen ist.

https://www.trier-saarburg.de/schuelerbefoerderung

Ein Antrag ist zu stellen bei einer verbindlichen Schulplatzzusage im Rahmen eines Neueintritts in eine Grundschule oder weiterführende Schule bzw. bei Schulwechsel oder Wohnortwechsel der Schülerin oder des Schülers.

Anträge auf Übernahme von Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Sekundarstufe II (Klassenstufen 11 – 13) der Gymnasien sowie der Berufsbildenden Vollzeitschulen für die Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule und Berufliches Gymnasium im Schuljahr 2020/2021 sind einkommensabhängig. Für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II, sowie des Berufsvorbereitungsjahres, werden Schülerfahrkosten auf Antrag einkommensunabhängig übernommen.

Anträge für das Schuljahr 2020/2021 sind bis zum 15.04.20 online zu stellen. Bei später gestellten Anträgen ist nicht gewährleistet, dass die Schüler/innen rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres im Besitz der für die Nutzung der jeweiligen Verkehrsmittel erforderlichen Fahrkarten sind.

Ansprechpartnerinnen sind

Doris Reichertz, Tel. 0651-715409

und

Angela Schneider, Tel. 0651-715408

Email: schuelerbefoerderung(at)trier-saarburg(dot)de

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