Abgabefrist für die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe)!

Veröffentlicht am 24.02.2020

Die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Trier-Saarburg erhielten im Januar ein Antragsformular (inkl. Merkblatt) und einen Elternbrief zur Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2020/2021. Bei Teilnahmewunsch müssen diese bis spätestens 16. März 2020 bei der jeweiligen Schule oder der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständigen Schulträger abgegeben werden! Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen (siehe Merkblatt). Weitere Informationen und den Antragsvordruck/Onlineantrag finden Sie auf unserer Homepage unter www.trier-saarburg.de (Suchbegriff Schulbuchausleihe) oder unter www.lmf-online.rlp.de.

 

Anträge, die nach dem 16.03.2020 eingehen, können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

 

Abteilung 5, Schulen und Bildung
Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit
E-Mail: schulbuchausleihe(at)trier-saarburg(dot)de

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