Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht

Veröffentlicht am 18.08.2020

„Die schulaufsichtlichen Behörden haben die von der Schulgemeinschaft der IGS Hermeskeil getroffene Regelung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für nicht zulässig erklärt, weil sie diese als Maskenpflicht einordnen. Daher erkläre ich die im schuleigenen Hygieneplan getroffene Regelung mit deutlichem Nachdruck als Empfehlung. Es lautet daher: Es wird mit Nachdruck empfohlen, während der Rede- und Gesprächsphasen im Unterricht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Diese Empfehlung basiert auf der Annahme und der mehrheitlichen Meinung der Schulgemeinschaft, dass ein Ansteckungsrisiko somit verringert werden kann. Eine formale Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung besteht durch diese Regelung nicht. Unter dem Gesichtspunkt der Solidarität und dem Gesundheitsschutz halten die an Schule Beteiligten diese Regelung aber für geboten.“

Dr. Christian Schmidt

Schulleiter

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