Schulbeginn Schuljahr 2020/21

Veröffentlicht am 13.08.2020

Die Schule kann nur einen Teil dazu beitragen, dass sich die Infektions- und damit Gefährdungslage stabilisiert oder verringert. Es ist in dieser Zeit die Aufgabe aller, sich den Gefahren der Pandemie bewusst zu sein und die eigene Lebensführung daran auszurichten. Daher möchte ich dringlich an alle an Schule Beteiligten appellieren, sich auch außerhalb der Schulzeit und des notwendigen Schulwegs an die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Eine Nichteinhaltung durch ausufernde Privatfeiern ohne Abstand, eine Verletzung der Maskenpflicht, wie sie im öffentlichen Raum gilt, unnötige Körperkontakte und Missachtungen der Regeln im ÖPNV und vieles mehr sorgen dafür, dass sich diejenigen nicht nur selber gefährden, sondern auch alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

 

Regelungen

Am 17. August 2020 beginnt die Schule für alle Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien. Am 17. August 2020 haben alle Klassen (Ausnahme: Klassenstufe 5) Klassenleiterunterricht bis zur 6. Stunde, ab dem 18. August 2020 beginnt der planmäßige Unterricht. Nachmittagsunterricht und die Ganztagsschule finden in der ersten Woche nicht statt, ab der zweiten Woche findet auch dies regulär statt.
Da die Situation nach wie vor sehr dynamisch ist, bitten wir Sie, sich regelmäßig über die Homepage, Elternschreiben und die SCHELLE zu informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schule!

Bitte lesen die folgenden Punkte sorgfältig durch und besprechen Sie diese mit Ihren Kindern!

Räume und Klassenlehrer

Die Klassen treffen sich am ersten Schultag in ihren Klassenräumen. Der Weg zum Klassenraum muss zügig und unter Einhaltung der skizzierten Wegeregelung erfolgen. Ein Aufenthalt in den Fluren ist verboten. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung!

 

Klasse 5a

Herr Sömmer/Frau Haupenthal

A105

(gemeinsam mit Klassenlehrer)

Klasse 5b

Herr Pfalzgraf/Frau Looke

A107

(gemeinsam mit Klassenlehrer)

Klasse 5c

Frau Ambré/Herr Haas

A109

(gemeinsam mit Klassenlehrer)

Klasse 5d

Frau Skruzny/Herr Strasser

A118

(gemeinsam mit Klassenlehrer)

Klasse 6a

Frau Latz-Georgi/Herr Lorenz

A210

Haupteingang Gebäude A

Klasse 6b

Herr Wiehle/Frau Lehnen

A212

Haupteingang Gebäude A

Klasse 6c

Frau Swenne/Frau Groges

A213

Haupteingang Gebäude A

Klasse 6d

Herr Kranz/Frau Krist

A216

Haupteingang Gebäude A

Klasse 7a

Frau Echternach/Herr Uder

A201

Haupteingang Gebäude A

Klasse 7b

Frau Schirra/Herr Adam

A202

Haupteingang Gebäude A

Klasse 7c

Frau Backes/Frau Schlums

A206

Haupteingang Gebäude A

Klasse 7d

Herr Frey/Herr Eberhard

A205

Haupteingang Gebäude A

Klasse 8a

Frau Britzen/Herr Hoff

C002

(unterer Eingang Tischtennisplatte)

Klasse 8b

Herr Wegmeyer/Frau Heinen

C004

(unterer Eingang Tischtennisplatte)

Klasse 8c

Herr Becker/Frau Wegner

A001

(unterer Eingang Pausenhalle)

Klasse 8d

Frau Schön/Herr Kirschhock

A006

(unterer Eingang Pausenhalle)

Klasse 9a

Frau Kranz

D203

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 9b

Herr Szewczyk

D205

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 9c

Frau Fischer

D110

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 9d

Frau Dr. Vogelgesang

D111

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 10a

Frau Jakobs

D007B

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 10b

Herr Altvater

D003

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 10c

Frau Engel

D004

(Eingang D-Gebäude)

Klasse 10d

Frau Klein

D001

(Eingang D-Gebäude)

 

 

Die Oberstufe betritt das Haus über die Zugänge zum Oberstufenfoyer bzw. über den Zugang zum Gebäudeteil F.

 

Aufenthalt und Pausenregelung

In den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler folgendermaßen auf:

Die Klassen a und b eines jeden Jahrgangs haben nach der ersten und nach der dritten Stunde Hofpause und gehen dann auf den entsprechenden Hof (5 bis 8 unterer Hof; 9 bis 13 oberer Hof). In den anderen Pausen verweilen die Klassen immer in ihren Klassenräumen und auf ihren Plätzen. Ein Herumlaufen in andere Gebäudeteile ist untersagt.

Die Klassen c und d eines jeden Jahrgangs haben nach der zweiten und nach der vierten Stunde Hofpause und gehen dann auf den entsprechenden Hof (5 bis 8 unterer Hof; 9 bis 13 oberer Hof). In den anderen Pausen verweilen die Klassen immer in ihren Klassenräumen und auf ihren Plätzen. Ein Herumlaufen in andere Gebäudeteile ist untersagt.

In der Oberstufe hat der Jahrgang 11 nach der ersten und dritten Stunde Pause, der Jahrgang 12 und 13 nach der zweiten und vierten Stunde. Für alle Jahrgänge sind diese Pausenzeiten verpflichtend und auch die Oberstufe geht in den ihr zugewiesenen Zeiten auf den Hof. In allen anderen Pausen bleiben die Oberstufenschülerinnen und -schüler in ihren Kursräumen. Inwiefern in der Oberstufe weitere Pausen durchgeführt werden, liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte.
Der Pausenverkauf findet statt. Hier gilt jedoch das Abstandsgebot beim Anstellen und Maskenpflicht.

Mensa

Für die Nutzung der Mensa gilt folgendes:

Die 5. Klassen gehen um 12.50 Uhr zur Mensa, in der ersten GTS-Woche begleitet bitte einer der Klassenlehrer die Kinder in die Mensa.

Die 6. Klassen gehen um 13.00 Uhr in die Mensa.

Die 7., 8. und 9. Klassen gehen zunächst auf den unteren Hof. Sie gehen von dort um 13.10 Uhr in Richtung Mensa (Eingang Tischtennisplatte, unterer Flur, Mund-Nase-Bedeckung).

Die Mensa wird von allen Schülerinnen und Schülern durch den hinteren Ausgang verlassen. Nach dem Mittagessen verweilen die Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn der GTS auf dem unteren Hof. Dieser wird beaufsichtigt.

Bei Regen gilt:

Das Warten der 7. Klassen findet in C002 statt, das Warten der 8. Klassen in C004, das Warten der 9. Klassen in A001. Nach dem Essen gehen dann bitte alle Schülerinnen und Schüler dennoch über den Außenweg in die Ganztagsschule.

Wege

Bei Laufen im Schulgebäude gilt es, rechts zu laufen und auf angemessenen Abstand zu achten. Drängeln, Überholen und andere das Abstandsgebot verletzenden Arten des Bewegens im Schulhaus sind verboten. Die genannten Eingänge sind zu nutzen. Ein Sammeln im Schulhaus, z. B. vor der Anzeigentafel des Vertretungsplanes im Foyer, ist untersagt. Für die Vertretungsplaninformationen sollte die App von WebUntis genutzt werden. Der Vertretungsplan wird zunächst ausgeschaltet bleiben.

Hygiene / Krankheiten

Kranke Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in die Schule kommen. Dies gilt für jede Art der Erkrankungen, die nicht ärztlich als in der derzeitigen Situation unbedenklich eingestuft ist. D.h. eine Schülerin oder ein Schüler mit Erkältungssymptomen aufgrund einer Allergie benötigt ein Attest, das diese Allergie als ursächlich für das Niesen oder die laufende Nase ausweist.

Mehr dazu, siehe Elternbrief des Ministeriums für Bildung!

Belehrung

Im Rahmen der Klassenleiterstunde am ersten Schultag werden alle Schülerinnen und Schüler eine Belehrung erhalten und diese auch ausgedruckt mit nach Hause bekommen. Die Schülerinnen und Schüler bestätigen damit den Erhalt der Belehrung und sie versichern das Einhalten aller besprochenen Punkte. Widersetzungen gegen die Hygieneregeln werden als Ordnungswidrigkeit im Sinne der Schulordnung geahndet und können zum Ausschluss vom Unterricht führen.

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