Testpflicht an Schulen kommt

Veröffentlicht am 22.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

heute wurde im Bundesrat folgende Regelung verabschiedet, Bundespräsident Steinmeier wird diese in Kraft setzen.

 

„Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden."

 

Bitte stellen Sie sich daher darauf ein, dass ab Montag, 26.04.2021 der Schulbesuch nur möglich ist, wenn ein negatives Ergebnis eines aktuellen anerkannten Tests vorliegt, die Testpflicht gilt also, die Freiwilligkeit wird aufgehoben.

 

Weitere Regelungen hierzu folgen.

 

Dr. Christian Schmidt

(Schulleiter)

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